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Mein VDI
Klimawandel

Warum Klimaanpassung so bedeutsam ist

Bild: Kritsaroot Udkwae/Shutterstock.com

Unter dem Leitgedanken „Klima. Innovation. Anpassung.“ ist es unser Ziel, Maßnahmen und Strategien für eine klimaangepasste Zukunft aufzuzeigen, technische Lösungen und Innovationen anzubieten, entsprechende Impulse an die Politik heranzutragen und letztlich einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten.

Ein Jahr VDI-Fokusthema „Herausforderung – Anpassung an den Klimawandel“

Nachdem sich der VDI bereits seit 2020 mit Fragen und Lösungsansätze rund um das Thema Klimaschutz und der Energiewende (Energie und Umwelt: das 1,5-Grad-Ziel) beschäftigt, wurde der Fokus Ende 2022 auf Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel erweitert.

Hierzu haben wir im vergangenen Jahr das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit (Was macht der VDI zu Anpassung an den Klimawandel? ) gerückt, Veranstaltungen organisiert, durchgeführt (Event | ENERGIETAGE 2023) oder begleitet (Forum Klimaresilienz NRW 2023), den politischen Dialog, auch in Zusammenarbeit mit unseren Regionalorganisationen, gestärkt, Publikationen veröffentlicht (Stadtentwicklung im Klimawandel) und Standardisierungsaktivitäten (VDI-EE 3787 Blatt 13) auf den Weg gebracht.

Neues Jahr, neuer Tatendrang

Wir blicken entsprechend auf ein ereignisreiches erstes Projektjahr zurück und sind voller Tatendrang, unsere Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel im Jahr 2024 mit ebenso viel Herz fortzusetzen. Als VDI möchten wir solch gesellschaftsrelevante Themen wie Klimaschutz und Klimaanpassung aktiv mitgestalten, indem wir gemeinsam mit unserem multidisziplinären Netzwerk unser technisches Knowhow und unseren Innovationsgeist einbringen.

Weltklimakonferenz COP 28

Unter dem Vorsitz der Vereinigten Arabischen Emirate fand Ende des letzten Jahres die 28. UN-Klimakonferenz (COP 28) statt. Prioritäres Ziel der Weltklimakonferenz ist die Umsetzung des Pariser Übereinkommens, die weltweiten Treibhausgasemissionen bis Mitte des Jahrhunderts auf Netto-Null zu reduzieren und somit die globale Erwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf mindestens 2 °C, möglichst jedoch auf unter 1,5 °C zu begrenzen. Welche Lehren können aus der letztjährigen Konferenz mitgenommen werden?

Im Rahmen der COP 28 fand erstmalig eine weltweite Bestandsaufnahme (Global Stocktake) zur Feststellung der aktuellen Fortschritte der Klimaschutzpläne der einzelnen Länder zur Umsetzung der in Paris 2015 festgesetzten Klimaziele statt. Hierzu wurden in den beiden vorausgegangenen Jahren durch die 198 Vertragsstaaten, dem Weltklimarat, den Vereinten Nationen, Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie Nichtregierungsorganisationen und vielen weiteren Organisationen eine Vielzahl von Daten und Informationen gesammelt, bewertet und zusammengefasst. Auf der Weltklimakonferenz in Dubai wurde die Rohfassung folgend finalisiert und verabschiedet.

Ergebnis: Die bisherigen Zusagen der Mitgliedsstaaten zum Pariser Klimaabkommen reichen bislang nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C bzw. 2 °C zu begrenzen. Auch wenn die derzeit von den Vertragsstaaten vorgelegten Selbstverpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen eingehalten und umgesetzt würden, würde die globale Lufttemperatur bis Ende des Jahrhunderts auf 2,1 bis 2,8 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau steigen.

Klimaschutz muss weiter gestärkt werden

Die Vertragsstaaten verständigten sich entsprechend darauf, ihre Klimaschutzpläne für 2035 auf Grundlage der aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Ergebnisse der ersten weltweiten Bestandsaufnahme zu modifizieren und an das 1,5 °C-Ziel anzupassen. Eine Vorstellung der jeweils durch die Mitgliedsstaaten modifizierten Klimaschutzpläne soll bereits auf der kommenden Weltklimakonferenz COP 29 in Aserbaidschan erfolgen.

Im Abschlussdokument der 28. Weltklimakonferenz wird zudem zur Abkehr fossiler Brennstoffe aufgerufen. Des Weiteren ist eine Verdreifachung der weltweiten Kapazitäten erneuerbarer Energien sowie eine Verdopplung der Energieeffizienzrate vorgesehen und die Kohlenstoffdioxidemissionen sollen bis 2050 auf Netto-Null gefahren werden. Regenerative Energien werden damit als globale Lösung für effektiven Klimaschutz anerkannt.

Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimafolgen ausbauen

Ein weiterer Durchbruch konnte auch bei der Stärkung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels erzielt werden. So wurde bereits am ersten Konferenztag ein Fond für klimabedingte Verluste und Schäden beschlossen und im weiteren Verlauf der Konferenz ein Rahmenwerk mit globalen Vorgaben zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Dieses sieht beispielsweise vor, die Gesundheitssysteme als auch die Landwirtschaft besser auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Nun heißt es, die Beschlüsse der COP 28 auf nationale Ebene zu übertragen und umzusetzen.

Deutschlands nationale Anpassungsstrategie

Bezogen auf die Klimafolgenanpassung hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2008 die 'Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)' beschlossen und somit vergleichsweise früh einen ersten Rahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels geschaffen. Seither wird die DAS von der interministeriellen Arbeitsgruppe “Anpassung” stetig weiterentwickelt. Als Basis dabei dient auch die vom Umweltbundesamt (UBA) erstellte Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland.

Der im November 2023 veröffentlichte Monitoringbericht zur DAS hebt nochmals die wechselseitige Abhängigkeit von Erfolgen beim ⁠Klimaschutz⁠ und den Fortschritten bei der Klimafolgenanpassung hervor. Nur wenn die Anstrengungen zum Klimaschutz intensiviert werden, sind die Auswirkungen der Erderwärmung begrenz- und beherrschbar. Umso wichtiger sind vorsorgende Strategien und Maßnahmen zur ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠, um den schon heute unvermeidbaren Auswirkungen entgegenzuwirken und die ökologischen, sozialen als auch wirtschaftlichen Schäden effektiv zu mindern. Anpassungsbemühungen müssen daher konsequent fortgeführt und darüber hinaus intensiviert werden, um Verluste und Schäden möglichst zu vermeiden bzw. in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Mit dem ersten bundesweiten Klimaanpassungsgesetz (KAnG), welches durch den Bundestag im November 2023 verabschiedet wurde, schafft die Bundesregierung folgend einen verbindlichen Rahmen für Klimafolgenanpassung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, um diesbezügliche Aktivitäten systematisch und auf allen Ebenen zu koordinieren und voranzubringen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung mit diesem Gesetz, eine vorsorgende Klimafolgenanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu erarbeiten und die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen. Der Bundesrat hat dem Gesetz Mitte Dezember 2023 ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.

Ansprechpartnerin:
Dipl.-Geogr. Catharina Fröhling
Projektkoordinatorin „Herausforderung – Anpassung an den Klimawandel
E-Mail: klimaanpassung@vdi.de

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