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Energiewende

Abstandsregeln für Windkraftanlagen in Bayern sollen gelockert werden

Bild: Volker Rauch/Shutterstok.com

Nachdem der Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren in Bayern durch die 10H-Abstandsregel ausgebremst wurde, wurde nun dafür gestimmt, diese zu lockern. 

Die 10H-Abstandsregel trat 2014 in Kraft und schreibt vor, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen. In den ersten drei Quartalen 2021 wurden daher in Bayern nur sechs neue Windkraftanlagen genehmigt und keine neuen Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen gestellt. Damit hat Bayern von allen Bundesländern bezogen auf die Fläche den geringsten Bruttozubau. 

800 neue Windkraftanlagen möglich

Die Lockerungen der 10H-Abstandsregel sehen vor, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern in bestimmten Gebieten auf 1000 Meter sinken soll, grundsätzlich bleibt die 10H-Abstandregel aber bestehen. Außerdem sind Ausnahmen an Bahnstrecken, Autobahnen, in Wäldern oder industriellen Nebenanlagen geplant, und es sollen Vorranggebiete für Windanlagen ausgewiesen werden. Dadurch soll der Bau von 800 neuen Windkraftanlagen ermöglicht werden. 

Da Windenergie eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen in Deutschland ist, ist es dringend erforderlich, bestehende Hemmnisse beim Ausbau weiter abzubauen. Daher begrüßt der VDI die Lockerungen der 10H-Abstandsregel. „Wir fordern den Ausbau von Erneuerbaren Energien seit vielen Jahren. Von daher ist es richtig, weitere Flächen für den Bau von Windkraftanlagen nutzen zu können – wie jetzt in Bayern. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Jochen Lambauer, Vorsitzender der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt

Akzeptanz durch Beteiligung schaffen

Weitere Hemmnisse sind beim Ausbau der Windenergie noch abzubauen. So sollten beispielsweise die betroffenen Bürger beziehungsweise Gemeinden an der Planung örtlichen Windkraftanlagen beteiligt werden, um die Akzeptanz dafür zu erhöhen. Ein Beispiel hierfür ist die stärkere Beteiligung der Gemeinden an finanziellen Erträgen der Anlagen. Und auch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren durch das Osterpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz stellt einen weiteren wichtigen Schritt für den Ausbau der Windenergie dar.

Autorin und Ansprechpartnerin:

Hanna Seefeldt
VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt
E-Mail-Adresse: seefeldt@vdi.de

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